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NEWSLETTER  August 2024
Sehr geehrter Herr Petzi,

wir haben unsere Homepage überarbeitet, optisch, vor allem aber auch strukturell und inhaltlich.

Die wichtigsten Veränderungen in aller Kürze:
Es gibt keinen geschützten Bereich mehr.
Vielmehr bieten wir unter dem Reiter „Service für Vereine“ einen umfassenden Downloadbereich an, der offen zugänglich ist. Hier finden Sie auch weiterhin den Zugangsbereich für die Mitgliederdatenbank!
Die wenigen Unterlagen, die wir ausschließlich Vereinsführungskräften bereitstellen wollen, werden zukünftig im Downloadbereich der Mitgliederdatenbank eingestellt.
Daneben haben wir auch die gartenfachlichen Beratungsunterlagen gebündelt und unter dem Reiter „Wissen“ zur Verfügung gestellt.
Der Bereich „Jugendarbeit“ ist nahezu unverändert übernommen worden und bietet weiterhin eine breites Unterstützungs- und Ideenangebot.

Ich wünsche viel Spaß beim Erkunden und hoffe, Sie finden sich zurecht.

Ihr Christian Gmeiner

Geschäftsführer im Bayerischen Landesverband für Gartenbau und Landespflege e. V.


Online Seminar


„Rasen der Zukunft – ohne Bewässerung – geht das?“

Die meisten Gartenbesitzer haben in ihrer grünen Oase einen Rasen. 
Jedoch strapazieren lange Hitze- und Trockenphasen – wie sie immer häufiger auftreten – den Rasen sehr. In unserem Online-Seminar am 16. September wird Ihnen Dipl.–Ing. Rainer Berger, Leiter der staatlichen Meister- und Technikerschule der Landesanstalt für Wein- und Gartenbau, erläutern, wie Sie ihren Rasen bereits im Herbst für den Winter und die kommende Sommersaison fit machen können, was Sie zukünftig machen können, wassersparend einen eigenen Rasen im Garten zu genießen. Dabei stellt Rainer Berger Ergebnisse eines Versuchs mit dem Titel „Klimarasen“ vor, bei dem vier verschiedene „Rasen“-Mischungen für trockenes und heißes Klima getestet wurden, Anmeldung zum Online-Seminar.

 

Aktuelles

 

E-Rechnung kommt verpflichtend auch für Gartenbauvereine ab 1. Januar 2025 

Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird laut Entwurf eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums vom Juni 2024 ab dem 1.1.2025 Pflicht – auch für Vereine und gemeinnützige Einrichtungen. Die E-Rechnung ist gekennzeichnet durch ein strukturiertes elektronisches Format (XML-Daten nach EU-Norm), das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht und der Digitalisierung des Geschäftsverkehrs dienen soll. Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht gelten, 1. wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei ist, 2. wenn Rechnungsempfänger oder Ersteller nicht im Inland ansässig sind und 3. bei Rechnungen über Kleinbeträge bis 250 €. Auch wenn Vereine wegen der Ausnahmen selbst keine E-Rechnungen ausstellen müssen, müssen sie ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, sie zu empfangen und zu verarbeiten. Sie müssen also über eine Software verfügen, mit der sie die Rechnungen lesen und damit prüfen können, auch wenn sie sie nicht digital weiterverarbeiten. Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind nicht von der E-Rechnungspflicht befreit. Für E-Rechnungen gelten die gleichen Aufbewahrungsvorschriften, wie für bisherige digitale Rechnungen. Die Rechnungen müssen v. a. so aufbewahrt werden, dass nachträglich keine Änderungen vorgenommen werden können bzw. Änderungen jederzeit nachvollziehbar sind. Übergangsregelungen: 1. Für den Empfang von E-Rechnungen gilt keine Übergangsregelung. Rechnungsempfänger müssen ihn also vom 1. Januar 2025 an gewährleisten. 2. Bis Ende 2026 kann eine Rechnung für einen bis dahin ausgeführten Umsatz auch als sonstige Rechnung ausgestellt und übermittelt werden. 3. Eine zusätzliche Übergangsregelung gibt es für kleine Unternehmen bis 800.000 € Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr: Sie können Rechnungen bis Ende 2027 ebenfalls noch als sonstige Rechnung ausstellen. Ausführliche Infos unter Vereinsinfobrief Nr. 471 Vereinsknowhow.de

 


Vereinsorganisation

 

Künstlersozialkasse und Künstlersozialabgabe - Was Vereine beachten müssen

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist zuständig dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Dazu erhebt sie Beiträge, die „Künstlersozialabgabe“, von Unternehmen und Institutionen, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten. Hierfür hat die KSK einen umfassenden Katalog aufgestellt – hier einige Beispiele, die auch in Gartenbauvereinen auftreten können: musikalische bzw. künstlerische Auftritte beim Vereinsfest, Gestaltung von Broschüren, Erstellen von Werbemitteln und Webdesign. Abgabepflichtig sind grundsätzlich alle Unternehmen, die für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und hierbei selbständige Künstler oder Publizisten beauftragen oder die selbständige Künstler oder Publizisten beauftragen, um deren Werke oder Leistungen für Zwecke ihres Unternehmens zu nutzen, wenn im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen erzielt werden sollen. Auch Vereine gelten als Unternehmen und sind prinzipiell verpflichtet, die Künstlersozialabgabe zu entrichten – jedoch gibt es einige Ausnahmen für Gartenbauvereine: Sie müssen die Künstlersozialabgabe nicht entrichten, wenn die Entgeltsumme für einen in einem Kalenderjahr erteilten Auftrag oder mehrere in einem Kalenderjahr erteilte Aufträge 450 € nicht übersteigt. Eine Abgabepflicht besteht des Weiteren auch nicht für Entgelte, die im Rahmen von Veranstaltungen gezahlt werden, wenn in einem Kalenderjahr nicht mehr als drei Veranstaltungen durchgeführt werden, in denen künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen aufgeführt oder dargeboten werden. D. h., eine Abgabepflicht besteht nur, wenn mehr als drei solcher Veranstaltungen durchgeführt werden und die Summe aller Entgelte in einem Jahr 450 € übersteigt. Ausführliche Infos siehe Infoblatt

 

Termine

Im Landesverband und extern

 

Gärtnerische Online-Seminar

16. September
Rasen der Zukunft – ohne Bewässerung – geht das?, Rainer Berger, Anmeldung


Gartenpfleger Fortbildungskurs

Anmeldung über den Kreisverband

06./07. September
Hochschule Weihenstephan

13. /14. September
Veitshöchheim


Vorständeseminar

19. Oktober
Kreisverband Regen

19. Oktober
Kreisverband Roth - Schwabach

25. Oktober
Kreisverband Amberg - Sulzbach

09. November
Kreisverband Aschaffenburg und Miltenberg

16. November
Kreisverband Berchtesgadener Land

16. November
Kreisverband Landshut

23. November
Kreisverband Neustadt/Aisch - Bad Windsheim

23. November
Kreisverband Günzburg

Termin noch offen
Kitzingen

 

Landesgartenschau Kirchheim
Ausstellungsbeitrag 
Bayerischer Landesverband für Gartenbau und Landespflege e.V.


mehr Termine

 

Empfehlenswert

 

Giesbert und die Gackerhühner

 

Giesbert freut sich, endlich wieder in seiner Regentonne wohnen zu können – der Sommer ist herrlich, und gemeinsam mit Kater Munz macht er die Bekanntschaft von Wildbienen, die frisch ins Insektenhotel im Garten eingezogen sind. Aber damit nicht genug. Bald darauf quartieren sich auch noch Hühner ein, was seinen Alltag doch ziemlich durcheinanderbringt. Noch dazu kann er den leicht störrisch veranlagten Damen zunächst nichts recht machen. Doch spätestens, als er einen Marder vertreibt, der der Hühnerdame Mechtild einen Riesenschrecken einjagt, beginnen sie zu verstehen, dass sie es mit einem ganz besonderen Charakter zu tun haben, den sie schon bald in ihre Herzen schließen. Einmal mehr gelingt es Daniela Drescher mit ihrer unerschöpflichen Fantasie, herrliche Geschichten rund um den Wicht Giesbert zu erzählen. Angenehm Vertrautes kombiniert sie mit köstlichen neuen Charakteren und Abenteuern – und genau dafür lieben Kinder und Erwachsene ihre Bücher seit vielen Jahren!




Auch Bienen haben schweißfüße


Honigbienen sind durchweg beliebt – ob bei Imkern oder Nicht-Imkern, Groß oder Klein, Wissenschaftlern oder Nicht-Wissenschaftlern.
Denn: Bienen haben viele unglaubliche Fähigkeiten – sie können voneinander lernen, denken, träumen, planen, zählen, Künstler-Malstile identifizieren, menschliche Gesichter erkennen … Und als wäre das nicht genug, sind sie auch noch DER Workaholic unter allen Bestäubern! Die Wissenschaft wird nicht müde, immer neue große und kleine Wunder an und in den Honigbienen zu entdecken.
Einige dieser Wunder hat einer der führenden Bienenforscher Deutschlands, Professor Jürgen Tautz, in diesem Buch zusammengefasst – Wissenswertes und Verblüffendes zum Staunen und Freuen.



Die Social Media-Auftritte des Landesverbandes

Youtube-Kanal

Wenn Sie diese E-Mail (an: petzi.wolfgang@online.de) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.

 

Bayerischer Landesverband für Gartenbau und Landespflege e.V.
Herzog-Heinrich-Straße 21
80336 München
Deutschland
Tel.: 089/544305- 0
Fax: 089/ 54430534
E-Mail: info@gartenbauvereine.org
www.gartenbauvereine.org

Vertreten durch: Präsident Wolfram Vaitl
Vizepräsident Ulrich Pfanner

Registereintrag:
Eintragung im Vereinsregister: VR 4531
Registergericht: Amtsgericht München
USt-IdNr. gemäß § 27 a UStG: DE 129 513 92

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