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Sehr geehrter Herr Petzi,
ich möchte an dieser Stelle nochmals auf unser Online-Seminarangebot für Vereinsführungskräfte hinweisen, welches wir im Juli in 4 Blöcken durchführen. Dabei referieren externe Experten zu rechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen im Vereinsleben und wir informieren zu den Versicherungsleistungen und zum Dienstleistungsangebot des Landesverbandes für seine Vereine. Die Online-Seminarreihe richtet sich sowohl an neu gewählte Vereinsführungskräfte, als auch an schon länger amtierende Vorsitzende und Funktionsträger, die Ihren Kenntnisstand auffrischen möchten. Hier finden Sie die Einladung zur Online-Seminarreihe, diese enthält auch den Link zur Anmeldung.
Mit den besten Grüßen Christian Gmeiner
Geschäftsführer im Bayerischen Landesverband für Gartenbau und Landespflege e. V.
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Vereinsorganisation
Fußball-EM 2024: Public Viewing ist bis in die Nacht möglich
Vereine können Mitglieder, Fans und Freunde zum Public Viewing einladen. Dabei gilt es, einige Dinge zu beachten. Das Bundeskabinett hat eine „Public-Viewing-Verordnung“ zur Fußball-EM beschlossen, der zufolge die Spiele bis zum 14. Juli auch nach 22 Uhr im Freien öffentlich übertragen werden dürfen. Grundsätzlich unterliegen Public-Viewing-Veranstaltungen einer besonderen Lizenz der UEFA – die einzige Ausnahme betrifft „kleinere Veranstaltungen“: Die maximale Kapazität der Veranstaltungen liegt jederzeit bei 300 Personen und es gibt keine kommerzielle Aktivierung (z. B. Sponsoring-Aktivitäten oder Eintrittsgelder). Organisatoren solcher Veranstaltungen müssen dennoch sicherstellen, dass sie den UEFA-Bedingungen für Public-Viewing-Veranstaltungen entsprechen und insgesamt alle geltenden Genehmigungen und Berechtigungen einholen. Dies gilt auch für die GEMA, die für die EM extra Sondertarife anbietet. Quellen: BMUV, UEFA, GEMA. |
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Aktuelles
Freistaat Bayern und GEMA: Neue Pauschalregelung für Vereine
Der im vorigen Jahr geschlossene Pauschalvertrag mit der Verwertungsgesellschaft GEMA wurde verbessert. Der Freistaat Bayern übernimmt für Vereine unter bestimmten Voraussetzungen die Lizenzkosten für Musiknutzung – so lange, bis das mit der GEMA vereinbarte Kontingent erreicht ist. Dies gilt seit dem 5. April 2023, die Neuerungen gelten rückwirkend ab 1. Januar 2024: Pro Verein sind zukünftig 4 statt 2 Vereinsveranstaltungen pro Jahr kostenfrei und die Veranstaltungsfläche wurde von 300 m² auf 500 m² erweitert. Wesentliche Bedingungen für die Übernahme der GEMA-Gebühren sind laut GEMA: Es muss sich um eingetragene (e. V.), gemeinnützig anerkannte Vereine handeln. Es dürfen keine kommerziellen Ziele verfolgt werden, d. h., es darf kein Eintritt verlangt werden, nur Veranstaltungen auf Spendenbasis sind erlaubt. Die Vereine müssen die Veranstaltungen wie bisher auch im Online-Portal der GEMA anmelden. |
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Termine
Im Landesverband und extern
Gärtnerische Online-Seminare
17. Juli Sommerschnitt an Obstbäumen, Roman Döppler, Anmeldung
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16. September „Rasen der Zukunft – ohne Bewässerung – geht das?“, Rainer Berger, Anmeldung ab August möglich |
Online-Seminar-Reihe "Grundlagen für neugewählte Vereinsführunskräfte"
Anmeldung zur Online Seminarreihe, Flyer |
16. Juli Rechtliche Stellung des Vereins
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18. Juli Besteuerung von Vereinen
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23. Juli Versicherungsschutz der Gartenbauvereine
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25. Juli Dienstleistungsangebot des Landesverbandes |
Vielfaltsmacher Seminar
20.07.24 in Kirchheim bei München, Flyer |
Gartenpfleger Fortbildungskurs
Anmeldung über den Kreisverband
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06./07. September Hochschule Weihenstephan
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13. /14. September Veitshöchheim |
Gartenpfleger Spezialkurs
19. Juli Blütenzauber - klimaangepasste Pflanzenauswahl, Kircheim bei München |
Jugendleiterausbildung
Jugendsymposium
28. September Kirchheim bei München, Anmeldung |
Landesgartenschau Kirchheim Ausstellungsbeitrag Bayerischer Landesverband für Gartenbau und Landespflege e.V.
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Empfehlenswert
AROMATHERAPIE FÜR KINDER
Ob Bauchkoliken, Milchzähnchen-Auas, Wachstumsschmerzen, Schnupfennase, Bettmonster-Attacken, Konzentrationsschwierigkeiten, Pickel oder Liebeskummer … Aromatherapie hilft Babys, Kindern und Jugendlichen bei vielen Alltagsbeschwerden – unkompliziert und ohne Nebenwirkungen. Seit über 20 Jahren nutzen die beiden Mütter und Aromaprofis die naturreinen ätherischen Öle mit Erfolg. In diesem Buch fassen sie bewährte Rezepturen für Eltern und Heilpraktiker zusammen. Über 100 Rezepte sind genau auf die Altersstufen von 0 bis 16 Jahren abgestimmt und lassen sich ganz einfach zu Hause umsetzen. Mit vielen Extras vom praktischen Dosierkärtchen bis zur Reiseapotheke.
MEIN LIEBER SPATZ
Das typische “Tschilp” des Sperlings, im Volksmund auch Spatz genannt, kennt wohl jeder. Was aber macht den Spatz zu einem beliebten Gast im Garten? Dieses spannende Sachbuch für Kinder ab 7 Jahren deckt alle Mythen und Geheimnisse rund um den bekannten Kulturfolger auf. Kindgerecht und mit viel Witz werden in diesem Buch Themen wie Aussehen, Nahrung, Gesang, Paarung und Nestbau behandelt. Alle Themengebiete sind mit Ausmalbildern, Rätseln, Experimenten, Suchbildern, Beobachtungstipps und -listen gespickt und wecken so die Entdeckerfreude der jungen Forscher. |
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Die Social Media-Auftritte des Landesverbandes
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Bayerischer Landesverband für Gartenbau und Landespflege e.V. Herzog-Heinrich-Straße 21 80336 München Deutschland Tel.: 089/544305- 0 Fax: 089/ 54430534 E-Mail: info@gartenbauvereine.org www.gartenbauvereine.org
Vertreten durch: Präsident Wolfram Vaitl Vizepräsident Ulrich Pfanner
Registereintrag: Eintragung im Vereinsregister: VR 4531 Registergericht: Amtsgericht München USt-IdNr. gemäß § 27 a UStG: DE 129 513 92
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