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NEWSLETTER  Juli 2024
Sehr geehrter Herr Petzi,

ich möchte an dieser Stelle nochmals auf unser Online-Seminarangebot für Vereinsführungskräfte hinweisen, welches wir im Juli in 4 Blöcken durchführen. 
Dabei referieren externe Experten zu rechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen im Vereinsleben und wir informieren zu den Versicherungsleistungen und zum Dienstleistungsangebot des Landesverbandes für seine Vereine. 
Die Online-Seminarreihe richtet sich sowohl an neu gewählte Vereinsführungskräfte, als auch an schon länger amtierende Vorsitzende und Funktionsträger, die Ihren Kenntnisstand auffrischen möchten.  
Hier finden Sie die Einladung zur Online-Seminarreihe, diese enthält auch den Link zur Anmeldung.

Mit den besten Grüßen
Christian Gmeiner

Geschäftsführer im Bayerischen Landesverband für Gartenbau und Landespflege e. V.


Vereinsorganisation




Fußball-EM 2024:
Public Viewing ist bis in die Nacht möglich

Vereine können Mitglieder, Fans und Freunde zum Public Viewing einladen. Dabei gilt es, einige Dinge zu beachten. Das Bundeskabinett hat eine „Public-Viewing-Verordnung“ zur Fußball-EM beschlossen, der zufolge die Spiele bis zum 14. Juli auch nach 22 Uhr im Freien öffentlich übertragen werden dürfen. Grundsätzlich unterliegen Public-Viewing-Veranstaltungen einer besonderen Lizenz der UEFA – die einzige Ausnahme betrifft „kleinere Veranstaltungen“: Die maximale Kapazität der Veranstaltungen liegt jederzeit bei 300 Personen und es gibt keine kommerzielle Aktivierung (z. B. Sponsoring-Aktivitäten oder Eintrittsgelder). Organisatoren solcher Veranstaltungen müssen dennoch sicherstellen, dass sie den UEFA-Bedingungen für Public-Viewing-Veranstaltungen entsprechen und insgesamt alle geltenden Genehmigungen und Berechtigungen einholen. Dies gilt auch für die GEMA, die für die EM extra Sondertarife anbietet. Quellen: BMUV, UEFA, GEMA.
 


Aktuelles






Freistaat Bayern und GEMA:
Neue Pauschalregelung für Vereine 

Der im vorigen Jahr geschlossene Pauschalvertrag mit der Verwertungsgesellschaft GEMA wurde verbessert. Der Freistaat Bayern übernimmt für Vereine unter bestimmten Voraussetzungen die Lizenzkosten für Musiknutzung – so lange, bis das mit der GEMA vereinbarte Kontingent erreicht ist. Dies gilt seit dem 5. April 2023, die Neuerungen gelten rückwirkend ab 1. Januar 2024: Pro Verein sind zukünftig 4 statt 2 Vereinsveranstaltungen pro Jahr kostenfrei und die Veranstaltungsfläche wurde von 300 m² auf 500 m² erweitert. Wesentliche Bedingungen für die Übernahme der GEMA-Gebühren sind laut GEMA: Es muss sich um eingetragene (e. V.), gemeinnützig anerkannte Vereine handeln. Es dürfen keine kommerziellen Ziele verfolgt werden, d. h., es darf kein Eintritt verlangt werden, nur Veranstaltungen auf Spendenbasis sind erlaubt. Die Vereine müssen die Veranstaltungen wie bisher auch im Online-Portal der GEMA anmelden

Termine

Im Landesverband und extern

 

Kalender


Gärtnerische Online-Seminare

17. Juli
Sommerschnitt an Obstbäumen, Roman Döppler, Anmeldung

16. September
„Rasen der Zukunft – ohne Bewässerung – geht das?“, Rainer Berger, Anmeldung ab August möglich

  
Online-Seminar-Reihe
"Grundlagen für neugewählte Vereinsführunskräfte"

Anmeldung zur Online Seminarreihe, Flyer
16. Juli
Rechtliche Stellung des Vereins

18. Juli
Besteuerung von Vereinen

23. Juli 
Versicherungsschutz der Gartenbauvereine

25. Juli 
Dienstleistungsangebot des Landesverbandes


Vielfaltsmacher Seminar

20.07.24
in Kirchheim bei München, Flyer
 

Gartenpfleger Fortbildungskurs

Anmeldung über den Kreisverband

06./07. September
Hochschule Weihenstephan

13. /14. September
Veitshöchheim


Gartenpfleger Spezialkurs

19. Juli
Blütenzauber - klimaangepasste Pflanzenauswahl, Kircheim bei München


Jugendleiterausbildung

12. / 13. Juli
Bayreuth

Jugendsymposium

28. September
Kirchheim bei München, Anmeldung


Landesgartenschau Kirchheim
Ausstellungsbeitrag 
Bayerischer Landesverband für Gartenbau und Landespflege e.V.

Veranstaltungen, Geländeplan


mehr Termine





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Die Social Media-Auftritte des Landesverbandes

Youtube-Kanal

Wenn Sie diese E-Mail (an: petzi.wolfgang@online.de) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.

 

Bayerischer Landesverband für Gartenbau und Landespflege e.V.
Herzog-Heinrich-Straße 21
80336 München
Deutschland
Tel.: 089/544305- 0
Fax: 089/ 54430534
E-Mail: info@gartenbauvereine.org
www.gartenbauvereine.org

Vertreten durch: Präsident Wolfram Vaitl
Vizepräsident Ulrich Pfanner

Registereintrag:
Eintragung im Vereinsregister: VR 4531
Registergericht: Amtsgericht München
USt-IdNr. gemäß § 27 a UStG: DE 129 513 92

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