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NEWSLETTER September 2023 |
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Sehr geehrter Herr Petzi,
„Zusammen.Wachsen.“ ist das Motto der nächsten Landesgartenschau vom 15. Mai bis 6. Oktober 2024 in Kirchheim bei München. Hierzu laden wir Vereine, Organisationen und Referenten ein, sich zu präsentieren und sich aktiv am Veranstaltungsprogramm zu beteiligen. Gerne auch zusammen mit anderen Partnern und Vereinen aus Ihrem Dorf oder Ihrer Stadt. Auf einer Streuobstwiese können Sie sich für einen oder mehrere Tage oder nur für einen Vortrag mit einem gartenbaulichen Thema darstellen. Jeder Beitrag ist eine Bereicherung! Zeigen Sie der Öffentlichkeit, welche wertvollen Leistungen Obst- und Gartenbauvereine für Umwelt, Nachhaltigkeit und für die (Dorf-) Gemeinschaft schaffen und seien Sie dabei! Terminreservierung zur Nutzung der Streuobstfläche auf der Landesgartenschau hier oder auf unserer Homepage oder über den unten aufgeführten QR-Code. Wir bitten um Rückmeldung bis 31. Oktober 2023.
Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung, Dr. Lutz Popp Stv. Geschäftsführer im Bayerischen Landesverband für Gartenbau und Landespflege e. V.
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„Grabbepflanzung – würdevoll, dauerhaft und saisonal“
Als Oasen der Ruhe sind Friedhöfe Orte der Begegnung. Mit einer angemessenen Grabgestaltung kann dieser Freiraum in vielfältiger Weise bereichert werden. Wie eine derartige Gestaltung bezogen auf die Pflanzenauswahl in der Praxis aussehen kann, darum geht es in unserem Online-Seminar am 24. Oktober um 18 Uhr. Franz Kraus, ehemaliger Kreisfachberater im Landkreis Neumarkt, erklärt uns, warum es sinnvoll ist, bei der Bepflanzung mindestens zwei Drittel der Fläche dauerhaft und ca. ein Drittel saisonal zu gestalten, er stellt uns Pflanzen vor, die der Fläche im Frühjahr, Herbst und Winter nicht nur eine lebendige, farbige Ausstrahlung geben, sondern z. B. auch durch ihren Symbolcharakter wirkungsvoll sind oder auf der anderen Seite auch für Insekten nützlich sein können, Anmeldung zum Online-Seminar. |
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Vereinsorganisation
Kündigungsfrist für Vereinsmitglieder
Ein jährlich wiederkehrender Dauerbrenner ist der fristgerechte Austritt von Mitgliedern aus Gartenbauvereinen, der logischerweise auch Konsequenzen für die Beitragspflicht hat. Ein „wirksamer“ Austritt ist nur unter den in der jeweils gültigen Vereinssatzung genannten Bedingungen möglich. In der Mustersatzung des Landesverbandes für Gartenbauvereine heißt es z. B.: „Der Austritt muss unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist schriftlich erklärt werden und ist nur zum Schluss des Geschäftsjahres möglich.“ Das bedeutet, dass ein Austritt für das Jahr 2024 spätestens bis Ende September gegenüber dem Vorstand schriftlich erklärt werden muss. Eine Kündigung danach – beispielsweise an Silvester oder Neujahr – ist nicht mehr für 2024 wirksam, sondern tritt erst 2025 in Kraft und bedingt eine Beitragszahlung für das Jahr 2024.
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Aktuelles
Rückgang ehrenamtlichen Engagements
Im August wurden Studien verschiedener Institutionen zum Ehrenamt der letzten Jahre in der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht. Die Allensbacher Markt- und Werbeträger-Analyse, der Deutsche Freiwilligensurvey, der Think Tank Ziviz (Zivilgesellschaft in Zahlen) und die Zuversichts-Studie des rheingold-Instituts bestätigen den seit über 2 Jahrzehnten anhaltenden Trend, dass die Zahl der Ehrenamtlichen abgenommen hat – um bis zu 9 % seit 2020. Gründe hierfür sind die höhere Mobilität, weniger verfügbare Zeit und geringere Verwurzelung der Menschen an ihren Wohnorten. Dennoch sei das Ehrenamt nicht bedroht: Rund 60 % der Befragten erklärten, „Kraft daraus zu schöpfen, aktiver Teil einer sozialen Gemeinschaft zu sein“ und besonders spürbar ist dies in Vereinen, die Umwelt- und Naturschutz betreiben, so wie Gartenbauvereine! |
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Termine
Im Landesverband und extern
Gärtnerische - Online - Seminare
28.September "Rasen der Zukunft – ohne Bewässerung – geht das?“, Rainer Berger Mitarbeiter am Institut für Stadtgrün und Landschaftsbau an der Landesanstalt für Wein- und Gartenbau, Anmeldung |
24.Oktober "Grabbepflanzung - würdevoll, dauerhaft und saisonal" Franz Kraus, ehemaliger Kreisfachberater im Landkreis Neumarkt, Anmeldung |
Gartenpfleger Spezialkurs
08. September "Gemüse im Klimawandel – Chancen für neues Gemüse", Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Freising |
Gartenpfleger - Fortbilungskurs
15. & 16 September Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Freising |
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Empfehlenswert
Apfelschälmaschiene
Von Corvus "Kids at work"
3 Funktionen:
- Schälen (abschaltbar)
- Entkernen
- Schneiden
Das Schälmesser schält den Apfel. Es kann weggeklappt werden, so dass die Schale dran bleibt. Das Kerngehäuse des Apfels wird ausgeschnitten. Es verbleibt als rund Säule auf dem Dreizack. Der Apfel wird spiralförmig geschnitten. Er wird von der Säule mit dem Kerngehäuse gezogen. Nicht geeignet für Kinder unter 8 Jahren! Die Maschine hat scharfe Messer, Benutzung durch Kinder nur unter Aufsicht!
Obstpflücker
Dieser Früchtepflücker unterscheidet sich wesentlich von althergebrachten Pflückern. Die Früchte sind durch die fingerartige Konstruktion besser zu fassen. Der Pflückvorgang erfordert wenig Kraftanstrengung, da nur leichtes Drehen oder Ziehen nötig ist, um die Frucht vom Baum zu lösen. Alle Pflückfinger sind mit Kunststoffkappen versehen um Schäden am Obst so gering wie möglich zu halten. Entleeren des Pflückkorbes erfolgt durch einfaches Schwenken des Korbes, ebenso können Früchte ohne Bücken vom Boden aufgesammelt werden. Die Früchte sind während des Pflückvorgangs stets zu sehen. Ein Hochsteigen auf die Leiter ist deshalb oft gar nicht mehr notwendig. Fassungsvermögen des Pflückkorbes 3-5 Äpfel, je nach Größe. Der Pflücker kann auf jeder handelsüblichen Teleskopstange bzw. einem Holzstock (z.B. Haselnuss-Stecken) angebracht werden. Hergestellt in Bayern. |
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Die Social Media-Auftritte des Landesverbandes
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Bayerischer Landesverband für Gartenbau und Landespflege e.V. Herzog-Heinrich-Straße 21 80336 München Deutschland Tel.: 089/544305- 0 Fax: 089/ 54430534 E-Mail: info@gartenbauvereine.org www.gartenbauvereine.org
Vertreten durch: Präsident Wolfram Vaitl Vizepräsident Ulrich Pfanner
Registereintrag: Eintragung im Vereinsregister: VR 4531 Registergericht: Amtsgericht München USt-IdNr. gemäß § 27 a UStG: DE 129 513 92
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